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   BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00   

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BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00 (https://dejure.org/2001,1151)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2001 - KZR 5/00 (https://dejure.org/2001,1151)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - KZR 5/00 (https://dejure.org/2001,1151)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Diskriminierungstatbestand - Wettbewerbsrecht - Schwankende Preisen - Preisunterschied für die gleiche Leistung - Marktbeherrschung - Rechtfertigung

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 1 n.F.

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kartellrecht und Recht der sozialen Pflegeversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20 Abs. 1 (n.F.)
    Privater Pflegedienst; Diskriminierung durch Zahlung unterschiedlicher Preise für die gleiche Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB § 20 Abs. 1 n. F. - "Privater Pflegedienst"
    Zulässigkeit des Bezugs gleicher Leistungen zu unterschiedlichen Preisen durch marktbeherrschendes Unternehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2952 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 763
  • GRUR 2002, 461
  • DB 2002, 1373
  • WRP 2002, 457
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Auszug aus BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00
    Dies entspricht nicht nur ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 103, 102, 103 f.; BGH, Urt. v. 1.2.1978 - IV ZR 142/77, NJW 1978, 949; BGHZ 114, 218, 221 f. - Einzelkostenerstattung), sondern auch der einhelligen Auffassung im Schrifttum (vgl. nur Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 17 GVG Rdn. 1; Musielak/Wittschier, ZPO, 2. Aufl., § 17 GVG Rdn. 4; Kissel, NJW 1991, 945, 948; Piekenbrock, NJW 2000, 3476).

    Die Zuweisung der Auseinandersetzungen über sozialversicherungsrechtliche Fragen zu den Sozialgerichten in § 51 Abs. 2 SGG berührte nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats eine Zuständigkeit für kartellrechtliche Auseinandersetzungen nicht; Verfahren mit einem solchen Gegenstand blieben vielmehr weiterhin den Kartellgerichten zugewiesen, soweit sie kartellrechtliche Anspruchsgrundlagen betrafen (vgl. Sen.Urt. v. 12.3.1991 - KZR 26/89, WuW/E 2707, 2709 - Krankentransportunternehmen II; Sen.Urt. v. 25.6.1991 - KZR 19/90, WuW/E 2721, 2723 - Krankenpflege; Sen.Urt. v. 7.7.1992 - KZR 15/91, WuW/E 2813, 2815 - Selbstzahler).

    Angesichts ihrer Teilnahme durch Nachfrage von Pflegeleistungen und als Anbieter von Versicherungen unterfällt sie dem weiten Unternehmensbegriff dieses Gesetzes, der auch juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließt, soweit sie als Anbieter oder Nachfrager auf dem Markt eine selbständige Tätigkeit bei der Erzeugung oder Verteilung von Waren oder gewerblichen Leistungen ausüben (vgl. Sen.Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 5/75, WuW/E 1474, 1477 - Architektenkammer; Sen.Urt. v. 12.3.1991 - KZR 26/89, aaO).

  • BGH, 14.03.2000 - KZB 34/99

    Hörgeräteakustik; Rechtsweg für Ansprüche eines Leistungserbringers gegen eine

    Auszug aus BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00
    Durch den von den Parteien angeführten Senatsbeschluß vom 14. März 2000 (KZB 34/99, WuW/E DE-R 469 - Hörgeräteakustik) sollte dies nicht in Frage gestellt werden.
  • BGH, 07.07.1992 - KZR 15/91

    Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Unterlassungsklage wegen

    Auszug aus BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00
    Die Zuweisung der Auseinandersetzungen über sozialversicherungsrechtliche Fragen zu den Sozialgerichten in § 51 Abs. 2 SGG berührte nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats eine Zuständigkeit für kartellrechtliche Auseinandersetzungen nicht; Verfahren mit einem solchen Gegenstand blieben vielmehr weiterhin den Kartellgerichten zugewiesen, soweit sie kartellrechtliche Anspruchsgrundlagen betrafen (vgl. Sen.Urt. v. 12.3.1991 - KZR 26/89, WuW/E 2707, 2709 - Krankentransportunternehmen II; Sen.Urt. v. 25.6.1991 - KZR 19/90, WuW/E 2721, 2723 - Krankenpflege; Sen.Urt. v. 7.7.1992 - KZR 15/91, WuW/E 2813, 2815 - Selbstzahler).
  • BGH, 25.06.1991 - KZR 19/90

    Abschluss von Verträgen mit selbstständigen Krankenpflegern - Flächendeckende

    Auszug aus BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00
    Die Zuweisung der Auseinandersetzungen über sozialversicherungsrechtliche Fragen zu den Sozialgerichten in § 51 Abs. 2 SGG berührte nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats eine Zuständigkeit für kartellrechtliche Auseinandersetzungen nicht; Verfahren mit einem solchen Gegenstand blieben vielmehr weiterhin den Kartellgerichten zugewiesen, soweit sie kartellrechtliche Anspruchsgrundlagen betrafen (vgl. Sen.Urt. v. 12.3.1991 - KZR 26/89, WuW/E 2707, 2709 - Krankentransportunternehmen II; Sen.Urt. v. 25.6.1991 - KZR 19/90, WuW/E 2721, 2723 - Krankenpflege; Sen.Urt. v. 7.7.1992 - KZR 15/91, WuW/E 2813, 2815 - Selbstzahler).
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75

    Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als

    Auszug aus BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00
    Angesichts ihrer Teilnahme durch Nachfrage von Pflegeleistungen und als Anbieter von Versicherungen unterfällt sie dem weiten Unternehmensbegriff dieses Gesetzes, der auch juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließt, soweit sie als Anbieter oder Nachfrager auf dem Markt eine selbständige Tätigkeit bei der Erzeugung oder Verteilung von Waren oder gewerblichen Leistungen ausüben (vgl. Sen.Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 5/75, WuW/E 1474, 1477 - Architektenkammer; Sen.Urt. v. 12.3.1991 - KZR 26/89, aaO).
  • BGH, 01.02.1978 - IV ZR 142/77

    Zulässigkeit des Rechtswegs nach Änderung der Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00
    Dies entspricht nicht nur ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 103, 102, 103 f.; BGH, Urt. v. 1.2.1978 - IV ZR 142/77, NJW 1978, 949; BGHZ 114, 218, 221 f. - Einzelkostenerstattung), sondern auch der einhelligen Auffassung im Schrifttum (vgl. nur Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 17 GVG Rdn. 1; Musielak/Wittschier, ZPO, 2. Aufl., § 17 GVG Rdn. 4; Kissel, NJW 1991, 945, 948; Piekenbrock, NJW 2000, 3476).
  • RG, 28.10.1921 - VII 584/20

    Zuständigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00
    Dies entspricht nicht nur ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 103, 102, 103 f.; BGH, Urt. v. 1.2.1978 - IV ZR 142/77, NJW 1978, 949; BGHZ 114, 218, 221 f. - Einzelkostenerstattung), sondern auch der einhelligen Auffassung im Schrifttum (vgl. nur Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 17 GVG Rdn. 1; Musielak/Wittschier, ZPO, 2. Aufl., § 17 GVG Rdn. 4; Kissel, NJW 1991, 945, 948; Piekenbrock, NJW 2000, 3476).
  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer im Haushaltshilfebereich - Anspruch auf

    Besondere Anforderungen hat der BGH insoweit, zuletzt mit Urteil vom 11.12.2001 (KZR 5/00 - NJW-RR 2002, 763) , an die Rechtfertigung unterschiedlicher Preise für Leistungserbringer im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben, wenn eine Krankenkasse eine marktbeherrschende Stellung im Tätigkeitsgebiet eines Leistungserbringers (dort: Krankenpflegedienst) hat.

    Auch einem marktbeherrschenden oder marktstarken Unternehmen ist es erlaubt, ein auf dem einschlägigen Markt vorhandenes Preisgefälle auszunutzen, seinen Bedarf bei dem jeweils preisgünstigsten Anbieter zu decken und auf höherpreisige Angebote allenfalls in dem Umfang zurückzugreifen, in dem günstigere zur Befriedigung seines Bedarfs nicht ausreichen (so auch BGH, NJW-RR 2002, 763, 765) .

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auf die Frage, ob die mit den Mitteln des Privatrechts beschafften Waren oder Dienstleistungen im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand verwendet werden sollen, kommt es dabei nicht an (BGHZ 36, 91, 103 - Gummistrümpfe; BGH, Urt. v. 12.3.1991 - KZR 26/89, WuW/E 2707, 2714 - Krankentransportunternehmen II; Urt. v. 22.3.1994 - KZR 3/93, WuW/E 2919, 2921 - orthopädisches Schuhwerk; Urt. v. 11.12.2001 - KZR 5/00, WuW/E DE-R 839, 841 - Privater Pflegedienst; Urt. v. 24.6.2003 - KZR 32/01, WuW/E DE-R 1144, 1145 - Schülertransporte).
  • BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18

    Wilhelm.tel

    a) Eine vom Kläger dargelegte Ungleichbehandlung spricht prima facie für eine unzulässige Diskriminierung, die der Normadressat sodann sachlich zu rechtfertigen hat (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2001 - KZR 5/00, WRP 2002, 457, 459 [juris Rn. 17] - Privater Pflegedienst; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 57 - Entega II; Loewenheim in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann, Kartellrecht, 4. Aufl., § 19 GWB Rn. 48).

    Darauf, dass die Klägerin trotz der Benachteiligung ihre Umsätze und Gewinne zu steigern vermochte und die Auswirkungen der Ungleichbehandlung nach den Feststellungen des Berufungsgerichts für sie vergleichsweise wenig spürbar waren, kommt es entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nach den oben ausgeführten Grundsätzen nicht an (vgl. auch BGH, WRP 2002, 457, 460 [juris Rn. 20] - Privater Pflegedienst).

    ee) Vor dem Hintergrund dieser Interessenlage war die erhebliche Schlechterstellung der Klägerin in Bezug auf die für die Einspeiseleistung gewährten Konditionen mit den vom Berufungsgericht festgestellten Gründen nicht als wettbewerbskonform zu rechtfertigen (vgl. BGH, WRP 2002, 457, 459 [juris Rn. 17 ff.] - Privater Pflegedienst; BGHZ 160, 67, 78 ff. - Standard-Spundfaß; BGH, WuW 2016, 427 Rn. 48 mwN - NetCologne I; WuW 2020, 327 Rn. 37 mwN - NetCologne II).

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

    Allerdings will die Vorschrift des § 20 Abs. 1 GWB auch dem Normadressaten einen unternehmerischen Freiraum bei der Gestaltung und Pflege seiner Vertragsbeziehungen zur Marktgegenseite belassen und nur den Mißbrauch von Marktmacht verhindern (vgl. BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; BGH, Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel I; Urt. v. 27.4.1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357, 359 - Feuerwehrgeräte; Urt. v. 11.12.2001 - KZR 5/00, WuW/E DE-R 839, 841 - Privater Pflegedienst).
  • LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10

    Krankenversicherung - gemeinsame Pressekonferenz der Krankenkassen über die

    Die - soweit ersichtlich - allein vom BGH (Urteil vom 11. Dezember 2001 - KZR 5/00 - "privater Pflegedienst") pauschal vertretene Gegenauffassung vermag ohne weitere Begründung nicht zu überzeugen, zumal es dort um eine Streitfrage im Bereich des Nachfragehandelns ging, mithin die Ausführungen zum Versicherungsangebot nicht tragend gewesen sind.
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 34/01 R

    Beteiligtenfähigkeit des Bewertungsausschusses - Klage auf Änderung des

    Das setzt jedoch voraus, dass sie als Anbieter oder Nachfrager auf dem Markt eine selbstständige Tätigkeit bei der Erzeugung oder Verteilung von Waren oder gewerblichen Leistungen ausüben (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2001, KZR 5/00, NJW-RR 2002, 763).
  • LSG Hessen, 26.11.2009 - L 8 KR 325/07

    Krankenversicherung - Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - Verträge der

    Dies sei mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu vereinbaren (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2001, Az.: KZR 5/00; Bundessozialgericht, Urteil vom 14.12.2000, Az.: B 3 P 19/00 R).
  • LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 264/13

    Schiedsspruch über die Anhebung der Vergütung für Leistungen der häuslichen

    Davon wäre nur auszugehen, wenn die von den Klägern mit den privaten Leistungsanbietern vereinbarten (niedrigeren) Preise den relevanten Marktpreis darstellten und die den Klägern gezahlte Vergütung sich der Sache nach als eine ungerechtfertigte Subventionierung der Träger der freien Wohlfahrtspflege darstellen würde (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteil vom 11. Dezember 2001, KZR 5/00, juris Rdnr. 18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2006 - L 4 KR 123/04

    Ungleichbehandlung eines privaten Krankenpflegedienstes wegen der Nichterstattung

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach auch ein marktbeherrschendes Unternehmen nicht schlechthin gehalten ist, allen Anbietern von ihm benötigter Leistungen ausnahmslos die Vergütung zu zahlen, die es den Anbietern mit dem höchsten Angebotspreis zugestehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2001, Az: KZR 5/00, Umdruck Seite 9; veröffentlicht auf der Internetseite des BGH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2004 - L 16 KR 81/03

    Krankenversicherung

    Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die unterschiedliche Vergütung privater Leistungserbringer und der freien Wohlfahrtsverbände durch die gesetzliche Krankenversicherung als diskriminierend angesehen (Hinweis auf BGH-Urt. v. 11.12.2001 - KZR 5/00 -).
  • LG Köln, 11.02.2016 - 31 O (Kart) 249/15

    Unentgeltlicher Eintragungsanspruch eines Versicherungsbüros unter der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 11 KA 95/01

    Ausgestaltung des Schriftformerfordernisses als Zulässigkeitsvoraussetzungen der

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - W (Kart) 14/04

    Private Auftraggeber dürfen Bietergemeinschaften ausschließen!

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - W (Kart) 13/04

    Private Auftraggeber dürfen Bietergemeinschaften ausschließen!

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - W (Kart) 17/04

    Entsorgen von Verkaufsverpackungen aus Glas; Zulässigkeit von

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - W Kart 14/04

    Wettbewerbsbeschränkende Ausschreibungsklausel bei Vergabe eines

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - W Kart 17/04

    Wettbewerbsbeschränkende Ausschreibungsklausel bei Vergabe eines

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - W Kart 13/04

    Zur Wirksamkeit des Ausschlusses von Bietergemeinschaften bei

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